
Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
Stand: 06/2025
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§1 Allgemeines
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(1) Die Health Crowd GmbH (nachfolgend Health Crowd genannt) erbringt für ihre Vertragsparter (nachfolgend Auftraggeber genannt) Leistungen aus dem Bereich Health Care Marketing zu den im jeweiligen Angebot genannten Umfang und Preisen. Mit der Erfüllung einzelner Vertragsbestandteile kann die Health Crowd Dritte beauftragen.
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(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Health Crowd abgeschlossenen Verträge über die Bearbeitung von Projekten und zwar bis zur vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn die Health Crowd der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
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(3) Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftlich erteiltes Angebot der Health Crowd schriftlich oder mündlich annimmt. Im Falle eines mündlichen Vertragsschlusses kommt der Vertrag durch schriftliche Bestätigung oder Ausführung des Vertrages durch die Health Crowd zustande.
(4) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge zwischen der Health Crowd und dem Auftraggeber.
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§2 Leistungsumfang
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(1) Grundlage der von der Health Crowd zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich das von der Health Crowd erstellte Angebot. Verpflichtet sich die Health Crowd zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung, so wird diese Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen ausgearbeitet. Sie ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und von diesem mit einem schriftlichen Zustimmungsvermerk zu versehen. Ist eine Leistungsbeschreibung bereits im Angebot enthalten oder hat laut Angebot der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung zu liefern, so ist allein diese bindend für den Inhalt der Leistungen.
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(2) Spätere Änderungswünsche durch den Auftraggeber, insbesondere solche, die eine Änderungen der Leistungsbeschreibung implizieren, müssen in jedem Fall gesondert schriftlich vereinbart werden und führen zu neuen Termin- und Preisvereinbarungen.
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§3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
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(1) Der Auftraggeber arbeitet mit der Health Crowd zusammen, ganz im Sinn einer gemeinsamen Projektarbeitet. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Daten- und weiterem Arbeitsmaterial, umfassende Offenlegung aller relevanten Begleitumstände, umgehender Beantwortung von Rückfragen, sowie Feedback zu geleisteten Arbeitsschritten oder deren Freigaben zu den vereinbarten Terminen. Nur bei ordnungsgemäßer Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten, für die der Auftraggeber die Beweislast trägt, kann eine Verzögerung gerügt werden. Die Health Crowd übernimmt keine Gewähr bei Verzögerungen seitens eigener Lieferanten oder durch höhere Gewalt.
(2) Die in Auftrag gegebene Leistung darf nicht gegen gesetzliche Verbote und Rechte Dritter verstoßen. Der Auftraggeber ist allein für die wettbewerbsrechtliche und sonstige rechtliche Prüfung der Leistung und der vom ihm gelieferten Angaben, Bilder o.ä. verantwortlich.
(3) Der Vertragspartner stellt die Health Crowd frei von allen Ansprüchen Dritter, die der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung zu vertreten hat oder die sich aus einem Obliegenheitsverstoß ergeben.
§4 Liefertermin
(1) Die Health Crowd liefert die vereinbarten Leistungen spätestens zu dem schriftlich oder per Email vereinbarten Termin. Dieser Termin ist jedoch nur bindend, sofern der Auftraggeber alle notwendigen Unterlagen und Informationen termingerecht zur Verfügung stellt und seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.
(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Störungen der Telekommunikation, etc.) sind von der Health Crowd nicht zu vertreten und berechtigen zu einer Terminverschiebung um die Dauer der Behinderung.
(3) Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Informationen oder Unterlagen des Auftraggebers entstehen oder ihre Ursache in fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers oder verspäteten Freigaben haben, sind von der Health Crowd ebenfalls nicht zu vertreten und führen nicht zum Verzug. Daraus resultierender Mehraufwand kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
(4) Prüft die Health Crowd die Umsetzung von Änderungswünschen durch den Auftraggeber gemäß § 2 Abs. 2, so verschiebt sich der Fertigstellungstermin mindestens um die Dauer des Prüfungsverfahrens. Beide Parteien müssen sich schriftlich auf einen neuen Termin einigen.
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§5 Korrekturen, Produktionsfreigaben
Die Health Crowd überlässt dem Auftraggeber entsprechend des Arbeitsfortschritts nach eigenem Ermessen oder nach ausdrücklicher Vereinbarung Korrektur- bzw. Ansichtsexemplare. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Exemplare umfassend binnen drei Werktagen nach Erhalt zu prüfen. Widerspricht der Auftraggeber dem vorgelegten Exemplar nicht unverzüglich schriftlich oder per E-Mail, gilt dieses als genehmigt bzw. freigegeben und als Grundlage der weiteren Auftragsabwicklung. Spätere Einwände und Änderungen werden als neuer Auftrag zusätzlich berechnet.
§6 Urheberschutz und Nutzungsrechte
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(1) Der der Health Crowd erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen abzielt. Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit den Bestimmungen des BGB, auch wenn die Schöpfungshöhe gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz nicht erreicht ist. Dies gilt auch für gefertigte Entwürfe, Ideen und Präsentationen.
(2) Die Werke der Health Crowd dürfen nicht nachträglich verändert und nur für die vereinbarte Nutzungsart und Umfang verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Health Crowd gestattet.
(3) Die von der Health Crowd zur Herstellung des Werkes oder zur Erfüllung einer sonst geschuldeten Leistung eingesetzten Mittel, Feindaten/Codes sowie Datenträger, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet wurden, Eigentum der Health Crowd.
(4) Die Health Crowd ist berechtigt, an geeigneter Stelle und in einer dem Auftraggeber zumutbaren Weise auf allen Werbemaßnahmen einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, sowie die erstellen Werke für Eigenwerbung zu verwenden.
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(5) Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung hat die Health Crowd das Recht, die Einräumung von Nutzungsrechten für die Dauer des Verzugs zu widerrufen.
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§7 Gewährleistung, Haftung
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(1) Der Auftraggeber hat die erhaltene Leistung unverzüglich auf etwaige Mängel hin zu untersuchen und diese binnen 3 Tagen nach Erhalt der Health Crowd in substantiierter Form anzuzeigen.
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(2) Die Health Crowd hat das Recht, etwaige Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen. Mängel bestehen nicht bei nur unerhbelicher Abweichung. Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale (z.B. Farbgebung, Dramaturgie) stellen keinen Mangel dar.
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(3) Stellt sich während einer etwaigen Fehlersuche bzw. der Nachbesserung heraus, dass die Health Crowd den Mangel nicht zu verantworten hat, gilt der Vorgang als ein von Anfang an neuer, separat zu berechnender Auftrag.
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(4) Die Health Crowd hat (auch für ihre Erfüllungsgehilfen) nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Für wettbewerbsrechtliche Überprüfungen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
(5) Die Health Crowd haftet nicht für Störungen und Ausfälle von Leistungen infolge höherer Gewalt oder von anderen durch die Health Crowd nicht abwendbaren Umständen, wie z.B. Störungen der Telekommunikation.
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(6) Der Auftraggeber wird durch Freigabe und Verbreitung des Auftragsgegenstandes zu dessen Hersteller und Herausgeber und trägt als Solcher die Verantwortung im Sinne des UrhG, des ProdHaftG und der §§ 823ff. BGB.
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§8 Rücktrittsrecht
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(1) Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur mit schriftlicher Zustimmung der Health Crowd vom Vertrag zurücktreten. Im Fall von Mängeln bleibt es jedoch bei den Bestimmungen des §7, Abs. 2.
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(2) Entstehen nicht vorhersehbare und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse (z.B. technischer Art), kann die Health Crowd von dem Vertrag zurücktreten. Die Health Crowd verpflichtet sich in diesem Fall, den Auftraggeber unverzüglich hierüber zu informieren und die Gegenleistung zu erstatten. Dabei können dem Auftraggeber bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung gestellt werden.
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§9 Zahlungsbedingungen
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Der Auftraggeber hat die vertraglich vereinbarte Vergütung zu dem auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziel zu leisten, in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber von der weiteren Umsetzung des Projektes oder von Teilen des Projektes Abstand nimmt bzw. zurücktritt. Die Health Crowd behält sich vor, Abschlagszahlungen zu verlangen.
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§10 Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt. Zur Anwendung kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.